Deutsche Fachbegriffe für Rechts- und Rechtsangelegenheiten

Rechtsprechung: Die Tätigkeit von Gerichten, die Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte anwenden.
In der Rechtsprechung wird die Einhaltung der Gesetze überwacht.

Klageerhebung: Der formelle Akt, bei dem eine Partei ihren Anspruch bei einem Gericht einreicht und damit ein Gerichtsverfahren einleitet.
Die Klageerhebung erfolgte schriftlich durch den Anwalt.

Verfahrensrecht: Der Teil des Rechts, der die Regeln für den Ablauf rechtlicher Verfahren vor Gericht festlegt.
Das Verfahrensrecht stellt sicher, dass das Gerichtsverfahren fair abläuft.

Sachverhalt: Die Gesamtheit aller Tatsachen, die für die rechtliche Beurteilung eines Falles relevant sind.
Der Richter muss zuerst den Sachverhalt vollständig erfassen, bevor er ein Urteil fällen kann.

Rechtsmittel: Formeller Einspruch gegen eine gerichtliche Entscheidung, um eine Überprüfung und eventuelle Änderung der Entscheidung zu erreichen.
Nach der Urteilsverkündung legte der Angeklagte Rechtsmittel ein.

Anklageschrift: Schriftstück, das die Anklagepunkte enthält, mit denen eine Person formell beschuldigt wird.
Die Anklageschrift wurde dem Angeklagten zu Beginn des Prozesses vorgelegt.

Strafverteidiger: Rechtsanwalt, der die Verteidigung einer angeklagten Person in einem Strafprozess übernimmt.
Der Strafverteidiger plädierte auf Unschuld seines Mandanten.

Urteilsverkündung: Der Moment in einem Gerichtsverfahren, in dem das Gericht seine Entscheidung bekannt gibt.
Bei der Urteilsverkündung herrschte im Gerichtssaal absolute Stille.

Zivilklage: Ein Rechtsstreit, bei dem es um private Rechtsansprüche zwischen Personen oder Institutionen geht.
Die Zivilklage wurde wegen eines Streits über Eigentumsrechte angestrengt.

Rechtsnorm: Eine Vorschrift, die in rechtlichen Bestimmungen festgehalten ist und das Zusammenleben der Menschen regelt.
Alle gesellschaftlichen Aktionen sollten der Rechtsnorm entsprechen.

Zeugenvernehmung: Der Prozess, in dem Zeugen während eines Gerichtsverfahrens befragt werden, um Informationen zu erhalten, die relevant für den Fall sind.
Während der Zeugenvernehmung gab der Zeuge neue Details preis.

Verjährung: Der Zeitraum, nach dessen Ablauf rechtliche Ansprüche oder Strafverfolgung nicht mehr durchgesetzt werden können.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist nach drei Jahren Verjährung nicht mehr einklagbar.

Vollstreckung: Die Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen durch amtliche Maßnahmen.
Nach der Urteilsverkündung begann die Phase der Vollstreckung.

Rechtsstaat: Ein Staat, in dem die Ausübung staatlicher Macht an die Einhaltung von Rechtsnormen gebunden ist.
In einem Rechtsstaat sind die Grundrechte der Bürger geschützt.

Grundgesetz: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche die grundlegenden rechtlichen und politischen Prinzipien des Staates festlegt.
Das Grundgesetz bildet die rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland.

Dies sind nur einige der Fachbegriffe, mit denen man im Bereich Recht und Rechtsangelegenheiten in Deutschland konfrontiert wird. Kenntnisse dieser Begriffe helfen, juristische Texte besser zu verstehen und sich im Rechtssystem zurechtzufinden.

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