Rechtsprechung: Die Tätigkeit von Gerichten, die Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte anwenden.
In der Rechtsprechung wird die Einhaltung der Gesetze überwacht.
Klageerhebung: Der formelle Akt, bei dem eine Partei ihren Anspruch bei einem Gericht einreicht und damit ein Gerichtsverfahren einleitet.
Die Klageerhebung erfolgte schriftlich durch den Anwalt.
Verfahrensrecht: Der Teil des Rechts, der die Regeln für den Ablauf rechtlicher Verfahren vor Gericht festlegt.
Das Verfahrensrecht stellt sicher, dass das Gerichtsverfahren fair abläuft.
Sachverhalt: Die Gesamtheit aller Tatsachen, die für die rechtliche Beurteilung eines Falles relevant sind.
Der Richter muss zuerst den Sachverhalt vollständig erfassen, bevor er ein Urteil fällen kann.
Rechtsmittel: Formeller Einspruch gegen eine gerichtliche Entscheidung, um eine Überprüfung und eventuelle Änderung der Entscheidung zu erreichen.
Nach der Urteilsverkündung legte der Angeklagte Rechtsmittel ein.
Anklageschrift: Schriftstück, das die Anklagepunkte enthält, mit denen eine Person formell beschuldigt wird.
Die Anklageschrift wurde dem Angeklagten zu Beginn des Prozesses vorgelegt.
Strafverteidiger: Rechtsanwalt, der die Verteidigung einer angeklagten Person in einem Strafprozess übernimmt.
Der Strafverteidiger plädierte auf Unschuld seines Mandanten.
Urteilsverkündung: Der Moment in einem Gerichtsverfahren, in dem das Gericht seine Entscheidung bekannt gibt.
Bei der Urteilsverkündung herrschte im Gerichtssaal absolute Stille.
Zivilklage: Ein Rechtsstreit, bei dem es um private Rechtsansprüche zwischen Personen oder Institutionen geht.
Die Zivilklage wurde wegen eines Streits über Eigentumsrechte angestrengt.
Rechtsnorm: Eine Vorschrift, die in rechtlichen Bestimmungen festgehalten ist und das Zusammenleben der Menschen regelt.
Alle gesellschaftlichen Aktionen sollten der Rechtsnorm entsprechen.
Zeugenvernehmung: Der Prozess, in dem Zeugen während eines Gerichtsverfahrens befragt werden, um Informationen zu erhalten, die relevant für den Fall sind.
Während der Zeugenvernehmung gab der Zeuge neue Details preis.
Verjährung: Der Zeitraum, nach dessen Ablauf rechtliche Ansprüche oder Strafverfolgung nicht mehr durchgesetzt werden können.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist nach drei Jahren Verjährung nicht mehr einklagbar.
Vollstreckung: Die Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen durch amtliche Maßnahmen.
Nach der Urteilsverkündung begann die Phase der Vollstreckung.
Rechtsstaat: Ein Staat, in dem die Ausübung staatlicher Macht an die Einhaltung von Rechtsnormen gebunden ist.
In einem Rechtsstaat sind die Grundrechte der Bürger geschützt.
Grundgesetz: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche die grundlegenden rechtlichen und politischen Prinzipien des Staates festlegt.
Das Grundgesetz bildet die rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland.